IT für Arztpraxen und Zahnarztpraxen in Koblenz und Umgebung – für Haus- und Facharztpraxen, Privatpraxen und MVZ: Wir kümmern uns um Rechner, Netzwerk, Datensicherung und Microsoft 365, damit Empfang, Sprechzimmer und Abrechnung verlässlich laufen. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihre Praxis kennt, helfen per Fernwartung und kommen vorbei, wenn vor Ort etwas zu tun ist. Mit dem Dienstleister für Ihre Praxissoftware und die Telematikinfrastruktur stimmen wir uns ab.
Für die IT-Sicherheit ist laut IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV der Praxisinhaber verantwortlich – die Umsetzung darf er delegieren. Neben Sprechstunde und Abrechnung bleibt dafür oft wenig Zeit. Genau diese Arbeit nehmen wir Ihnen ab: Updates, Virenschutz und Datensicherung behalten wir im Blick, Sie kümmern sich um Ihre Patientinnen und Patienten.
IT für Arztpraxen: unsere Leistungen im Überblick
- Grundlage
Betreuung & Helpdesk
Ein fester Ansprechpartner für alle IT-Fragen Ihrer Praxis: Hilfe per Telefon und Fernwartung, vor Ort in Koblenz und Umgebung. Updates und Überwachung laufen im Hintergrund – die Updates außerhalb Ihrer Sprechzeiten.
IT-Sicherheit
Virenschutz auf jedem Rechner, zentral überwacht mit Bitdefender GravityZone. Wo Ihre Praxis technisch steht, zeigt der IT-Sicherheits-Check – zum Festpreis, mit Bericht in 48 Stunden.
Datensicherung & Notfall
Die Datenbank Ihres Praxisverwaltungssystems, Bilddaten und Dokumente: verschlüsselt gesichert mit Kopie außer Haus, regelmäßig zurückgespielt – und ein Plan, wie Sie nach einem Ausfall weiterarbeiten.
Microsoft 365 & mobile Geräte
E-Mail, Kalender und Teams für die Praxisorganisation, geschützt mit zweitem Faktor. Praxis-Smartphones und Tablets verwalten wir mit Microsoft Intune – geht ein Gerät verloren, löschen wir die Daten aus der Ferne.
Netzwerk, Firewall & Server
Eine Firewall am Internetanschluss, getrennte Netze für Praxis und Gäste, ein Netzplan, wie ihn die IT-Sicherheitsrichtlinie verlangt – und ein Server für Ihre Praxissoftware.
Cloud-Lösungen
Cloud-Server, Cloud-Arbeitsplätze und E-Mail-Archiv – für Gesundheitsdaten nur bei Anbietern mit aktuellem C5-Testat, wie es § 393 SGB V verlangt.
Passend dazu: die Firewall in der Cloud für jeden Windows-Rechner – auch das Notebook im Homeoffice –, Webhosting für Ihre Praxis-Website, das Cloud-E-Mail-Archiv und KI im Unternehmen – Microsoft Copilot mit einer kurzen Einweisung für Ihre Verwaltung.
Vor jedem Auftrag erhalten Sie ein Angebot mit Preis.
Typische Situationen aus dem Praxisalltag
Empfang und Sprechzimmer
Heute oft: Alle melden sich mit demselben Konto an, einige PCs laufen noch mit Windows 10 – und wenn Kartenterminal oder eRezept streiken, weiß niemand, ob es am PC, am Netzwerk oder an der Telematikinfrastruktur liegt.
- Eigene Benutzerkonten am PC statt eines gemeinsamen Praxis-Passworts.
- PCs auf aktuellem Stand mit zentral überwachtem Virenschutz – die Updates außerhalb der Sprechzeiten.
- Bei Störungen grenzen wir ein: Liegt es an PC oder Netzwerk, lösen wir es. Liegt es an der Telematikinfrastruktur oder der Praxissoftware, stimmen wir uns mit Ihrem Dienstleister ab.
Praxisverwaltungssystem und Server
Heute oft: Der Server mit der Praxissoftware steht im Abstellraum, die Datensicherung läuft auf eine USB-Platte, die seit Monaten niemand geprüft hat – und das Windows auf dem Server bekommt bald keine Sicherheitsupdates mehr.
- Eine verschlüsselte Datensicherung der Datenbank mit Kopie außer Haus – abgestimmt mit dem Hersteller Ihrer Praxissoftware.
- Regelmäßige Tests, ob sich die Sicherung vollständig zurückspielen lässt.
- Ein Plan für Ihren Server: neu in der Praxis oder im Rechenzentrum eines Anbieters mit C5-Testat – umgestellt außerhalb Ihrer Sprechzeiten.
Verwaltung, E-Mail und mobile Geräte
Heute oft: Befunde gehen als normale E-Mail hinaus, der Dienstplan steht im privaten Messenger, und das Praxis-Smartphone hat keinen Sperrcode.
- Microsoft 365 für E-Mail, Kalender und Teams im Praxisteam – mit Anmeldung über einen zweiten Faktor.
- Für Arztbriefe und Befunde gibt es KIM über die Telematikinfrastruktur. Patientendaten unverschlüsselt per E-Mail zu verschicken, werten Bundesärztekammer und KBV als unzulässige Offenbarung (Hinweise 2025).
- Praxis-Smartphones und Tablets verwalten wir mit Microsoft Intune: Sperrcode, sichere Einstellungen und Fernlöschung, wenn ein Gerät verloren geht.
Warum Praxis-IT verlässlich laufen muss
- 55 %der Praxen erleben täglich oder wöchentlich Störungen der Telematikinfrastruktur – 14 % täglich, 41 % wöchentlich.Quelle: KBV, PraxisBarometer Digitalisierung 2025
- 80 %der 2024 bei der Polizei angezeigten Angriffe, etwa mit Ransomware, richteten sich gegen kleine und mittlere Unternehmen.Quelle: BSI-Lagebericht 2025
- 10 Jahremüssen Praxen Patientenakten nach Abschluss der Behandlung aufbewahren – und auch nach einem Wechsel von Server oder Software lesbar halten.Quelle: Bundesärztekammer und KBV, 2025
Dazu kommt die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V: Sie ist für alle Vertragsarzt- und Vertragszahnarztpraxen verbindlich, und seit dem 1. Oktober 2025 gelten neue Anforderungen (KBV) – in Zahnarztpraxen seit dem 2. Januar 2026 (KZBV). Deshalb fangen wir mit dem Wichtigsten an: aktuelle Updates, Virenschutz, eigene Zugänge und eine Datensicherung, die sich zurückspielen lässt.
IT-Schnelltest für Praxen
Acht Fragen, zwei Minuten: Wo steht die IT in Ihrer Praxis? Am Ende sehen Sie, was gut geregelt ist und was Sie als Nächstes angehen sollten – mit dieser Liste starten wir gern ins Erstgespräch.
Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser – es wird nichts gesendet oder gespeichert.
8 Fragen
So wird ausgewertet: Jedes „Ja“ zählt einen Punkt. Gut aufgestellt: 7 bis 8 Punkte · Lücken vorhanden: 4 bis 6 Punkte · Handlungsbedarf: 0 bis 3 Punkte. Eine Selbsteinschätzung zur Orientierung – sie ersetzt keine Prüfung.
Ihre Antworten werden nicht übertragen. Im Erstgespräch können Sie uns Ihr Ergebnis einfach nennen.
So arbeiten wir zusammen
Erstgespräch
Am Telefon, per Video oder bei Ihnen in der Praxis: Wie arbeiten Sie, welche Geräte und Programme nutzen Sie, wo hakt es?
erster SchrittBestandsaufnahme und Angebot
Wir erfassen Rechner, Server, Netzwerk und Datensicherung und klären, wer Praxissoftware und Telematikinfrastruktur betreut. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot – den Preis kennen Sie, bevor Sie etwas beauftragen.
Preis vorher bekanntEinrichtung
Wir setzen um, was vereinbart ist: Sicherheit, Datensicherung, Netzwerk, Microsoft 365, Geräte. Größere Umstellungen planen wir außerhalb Ihrer Sprechzeiten und stimmen sie mit Ihrem Software- und TI-Dienstleister ab. Ihr Team bekommt eine kurze Einweisung.
kurze EinweisungLaufende Betreuung
Updates, Überwachung und Datensicherung laufen im Hintergrund. Bei Fragen erreichen Sie Ihren festen Ansprechpartner – per Telefon, Fernwartung oder vor Ort.
fester Ansprechpartner
Diese Termine betreffen viele Praxen
Am 13. Oktober 2026 endet das erste Jahr der kostenpflichtigen Sicherheitsupdates für Windows 10 – das zweite kostet doppelt so viel. Läuft Ihre Praxissoftware auf Windows Server 2016, wird es bis zum 12. Januar 2027 Zeit für den Umzug. Und ältere Gerätekarten in den Kartenterminals müssen bis 31. Dezember 2026 getauscht sein – fragen Sie Ihren TI-Dienstleister. Im Erstgespräch klären wir, was davon Ihre Praxis betrifft.
Termine im Blick
| Datum | Thema | Was das für Sie heißt |
|---|---|---|
| seit 01.10.2025 | Neue Anforderungen der IT-Sicherheitsrichtlinie (Arztpraxen) | Unter anderem Einarbeitung und Schulung des Teams, Updates, Endgeräte, E-Mail und Cloud-Dienste. Den technischen Teil setzen wir mit Ihnen um. |
| seit 01.10.2025 | Elektronische Patientenakte (ePA) nutzen | Für Arztpraxen Pflicht. Das ePA-Modul liefert der Hersteller Ihres Praxisverwaltungssystems. |
| seit 02.01.2026 | Neue Anforderungen der IT-Sicherheitsrichtlinie (Zahnarztpraxen) | Ähnliche Punkte wie bei den Arztpraxen: Personal, Updates, Endgeräte, E-Mail, Cloud-Dienste. |
| seit 01.07.2026 | Heilberufs- und Praxisausweise (eHBA, SMC-B) mit altem Verfahren | Nicht mehr nutzbar – ohne neue Ausweise kein eRezept und keine eAU. |
| 13.10.2026 | Windows 10 (Ende von ESU-Jahr 1) | Das zweite Update-Jahr kostet doppelt so viel. Rechner ohne Sicherheitsupdates müssen nach der Richtlinie ausgemustert oder abgetrennt werden. |
| 31.12.2026 | Gerätekarten der Kartenterminals (gSMC-KT, Generation 2.0) | Müssen gegen Karten der Generation 2.1 getauscht werden. Fragen Sie Ihren TI-Dienstleister, ob Ihre Kartenterminals betroffen sind. |
| 12.01.2027 | Windows Server 2016 | Keine Sicherheitsupdates mehr – neuen Server oder Cloud-Server planen, abgestimmt mit dem Hersteller Ihrer Praxissoftware. |
Mehr dazu im Ratgeber: Windows 10 ESU und Windows Server 2016 Supportende.
Praxen, die wir betreuen
Von der Zahnarztpraxis über Neurochirurgie und Pneumologie bis zum privatärztlichen Zentrum: Diese Praxen betreuen wir bei ihrer IT.
IT für Praxen in Koblenz und Umgebung
Gute IT für Arztpraxen und Zahnarztpraxen braucht jemanden in der Nähe: Ihre Rechner, Drucker und Ihr Netzwerk stehen bei Ihnen – am Empfang, im Sprechzimmer und im Serverschrank. Deshalb betreuen wir Praxen in Koblenz, Neuwied, Andernach und Umgebung per Fernwartung und kommen vorbei, wenn vor Ort etwas zu tun ist. Ihr fester Ansprechpartner ist Artur Hipke, Inhaber von Dare Solutions – statt einer Hotline mit wechselnden Gesprächspartnern.
Häufige Fragen von Praxen
Was kostet IT-Betreuung für eine Arzt- oder Zahnarztpraxis?
Das hängt davon ab, wie viele Arbeitsplätze, Server und mobile Geräte Ihre Praxis hat und was dazugehören soll – etwa Datensicherung oder Microsoft 365. Im Erstgespräch klären wir, was Ihre Praxis braucht. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot: Sie kennen den Preis, bevor Sie etwas beauftragen.
Richten Sie auch Konnektor, Kartenterminals und KIM ein?
Nein. Die Komponenten der Telematikinfrastruktur – Konnektor oder TI-Gateway, Kartenterminals, Praxis- und Heilberufsausweise sowie Dienste wie KIM und die ePA – richtet Ihr TI-Dienstleister bzw. der Service-Partner Ihres Praxisverwaltungssystems ein und betreut sie. Wir kümmern uns um die IT drumherum: Netzwerk und Firewall, Rechner, Datensicherung und Microsoft 365. Hakt etwas, grenzen wir ein, ob es an PC oder Netzwerk liegt, und stimmen uns mit Ihrem TI-Dienstleister ab. Lassen Sie sich von ihm die Zugangsdaten der TI-Komponenten übergeben: Die IT-Sicherheitsrichtlinie verlangt, dass Sie sie auch ohne Ihren Dienstleister kennen.
Brauchen wir einen IT-Dienstleister mit KBV-Zertifizierung?
Nein. KBV und KZBV können Mitarbeiter von IT-Dienstleistern nach § 390 Abs. 7 SGB V zertifizieren, die KBV führt dazu ein Verzeichnis. Eine Pflicht ist das nicht: Laut KBV ist es ein optionales Angebot, Praxisinhaber können sich auch für einen anderen Dienstleister entscheiden – die KZBV sagt dasselbe für Zahnarztpraxen. Dare Solutions hat diese Zertifizierung nicht. Verantwortlich für die IT-Sicherheit bleibt der Praxisinhaber; den technischen Teil setzen wir mit Ihnen um, die rechtliche Bewertung bleibt bei Ihnen und Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Was verlangt die IT-Sicherheitsrichtlinie von unserer Praxis?
Das hängt von der Größe ab. Gezählt werden die Personen, die ständig mit der Datenverarbeitung betraut sind: Für jede Praxis gilt Anlage 1, ab 6 Personen zusätzlich Anlage 2, bei mehr als 20 Personen oder Datenverarbeitung in erheblichem Umfang – etwa in großen MVZ – auch Anlage 3. Dazu kommen Anlage 5 für die Telematikinfrastruktur und bei medizinischen Großgeräten wie CT oder MRT Anlage 4 (Richtlinie der KBV). Seit dem 1. Oktober 2025 gelten neue Anforderungen, unter anderem zu Einarbeitung und Schulung des Teams, Updates, Endgeräten, E-Mail und Cloud-Diensten – in Zahnarztpraxen seit dem 2. Januar 2026 (KZBV). Den technischen Teil setzen wir mit Ihnen um: Updates und Virenschutz, Firewall, Netzplan, eigene Benutzerkonten und eine geschützte, getestete Datensicherung. Schulungen bieten wir nicht an; Hinweise dazu gibt die KBV, für Zahnarztpraxen die KZBV. Für reine Privatpraxen ist die Richtlinie nicht verbindlich – die KBV versteht sie aber als Standard für die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO und damit als gute Orientierung.
Wie sichern Sie die Daten unseres Praxisverwaltungssystems?
Automatisch, verschlüsselt und mit einer Kopie außer Haus; den richtigen Weg für die Datenbank stimmen wir mit dem Hersteller Ihrer Praxissoftware ab. Nach den Hinweisen von Bundesärztekammer und KBV sind Patientendaten täglich auf geeigneten externen Medien zu sichern und die Sicherungen regelmäßig auf ihre Funktion zu prüfen. Die IT-Sicherheitsrichtlinie verlangt außerdem, die Sicherung vor unbefugtem Zugriff zu schützen und festzulegen, wer zuständig ist; die KZBV rät, möglichst einmal im Quartal zu testen, ob sich die Sicherung vollständig zurückspielen lässt. Liegt die Kopie in der Cloud, braucht der Anbieter ein aktuelles C5-Testat (§ 393 SGB V). Und weil Patientenakten zehn Jahre aufzubewahren sind, Röntgenbilder von Kindern und Jugendlichen sogar bis zu deren 28. Geburtstag (§ 85 StrlSchG), planen wir Sicherung und Archiv auf lange Sicht. Mehr auf unserer Seite Datensicherung für Unternehmen.
Dürfen wir Microsoft 365 und Cloud-Dienste in der Praxis nutzen?
Für E-Mail, Kalender, Teams und Dokumente der Praxisorganisation ja. Für Gesundheitsdaten in der Cloud gelten strengere Regeln: § 393 SGB V verlangt unter anderem die Verarbeitung in Deutschland, der EU oder einem gleichgestellten Staat, eine Niederlassung des Anbieters in Deutschland und ein aktuelles C5-Testat – so steht es auch in der IT-Sicherheitsrichtlinie. Microsoft hat für Azure und Microsoft 365 C5-Prüfberichte; ob ein Dienst darin enthalten ist, prüfen wir vor dem Angebot und legen Ihnen die Unterlagen vor. Außerdem empfiehlt die Richtlinie, an Windows-Rechnern die Synchronisierung von Nutzerdaten mit Microsoft-Cloud-Diensten abzuschalten – das berücksichtigen wir bei der Einrichtung. Patientendaten gehören in Ihr Praxisverwaltungssystem. Die rechtliche Bewertung treffen Sie bzw. Ihr Datenschutzbeauftragter.
Dürfen Sie als IT-Dienstleister Patientendaten sehen – und wie steht es um die Schweigepflicht?
Soweit es für die Arbeit nötig ist, ja: § 203 StGB erlaubt Praxen, Patientengeheimnisse gegenüber Dienstleistern offenzulegen, die an ihrer Tätigkeit mitwirken, soweit das für deren Leistung erforderlich ist. Die Praxis muss aber dafür sorgen, dass der Dienstleister zur Geheimhaltung verpflichtet ist – sonst macht sie sich selbst strafbar. Bundesärztekammer und KBV raten, das schriftlich festzuhalten, gerade bei der Fernwartung (Hinweise 2025). Deshalb unterschreiben wir mit Ihnen eine Verschwiegenheitsverpflichtung und einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach DSGVO, bevor wir auf Ihre Systeme zugreifen – und per Fernwartung arbeiten wir nur nach Ihrer Freigabe. Empfehlungen zum Betrieb von Praxissystemen, auch zur Fernwartung, gibt der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz.
Unser Praxisserver läuft noch mit Windows Server 2016 – was ist zu tun?
Planen Sie den Umzug jetzt: Windows Server 2016 bekommt ab dem 12. Januar 2027 keine Sicherheitsupdates mehr (Microsoft). Die IT-Sicherheitsrichtlinie verlangt, Systeme ohne Sicherheitsupdates zu erkennen und auszumustern oder in einem eigenen Netzbereich zu betreiben. Wir klären mit dem Hersteller Ihrer Praxissoftware, welche Server- und Datenbankversionen er unterstützt, und planen den Umzug auf einen neuen Server in der Praxis oder einen Cloud-Server bei einem Anbieter mit C5-Testat. Umgestellt wird außerhalb Ihrer Sprechzeiten. Dasselbe gilt für PCs mit Windows 10: Sicherheitsupdates gibt es dort nur noch kostenpflichtig, und jedes weitere Jahr kostet doppelt so viel (Microsoft).
Betrifft unsere Praxis NIS2?
Die meisten Praxen nicht. Arzt- und Zahnarztpraxen können als Erbringer von Gesundheitsdienstleistungen zum Sektor Gesundheit zählen (Anlage 1 BSIG), erfasst sind sie aber erst ab 50 Beschäftigten oder mit jeweils mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz und Bilanzsumme (§ 28 BSIG) – das kann etwa ein großes MVZ betreffen. Ob Ihre Praxis betroffen ist, zeigt die Betroffenheitsprüfung des BSI. Die Einstufung nehmen wir nicht vor – die technischen Maßnahmen setzen wir mit Ihnen um. Mehr im Ratgeber NIS2-Betroffenheit.
Wie bringen Sie unser Praxisteam auf den neuen Stand?
Mit einer kurzen Einweisung, wenn wir etwas Neues einrichten – zum Beispiel die Anmeldung mit zweitem Faktor, Microsoft 365 oder die Verwaltung der Praxis-Smartphones. Danach beantworten wir Fragen im Alltag am Telefon oder per Fernwartung. Die Schulungen zur Informationssicherheit, die die IT-Sicherheitsrichtlinie verlangt, ersetzt das nicht.
Praxis-IT, die im Hintergrund läuft
Im Erstgespräch klären wir, wo Ihre Praxis steht und was als Nächstes ansteht – von der Datensicherung bis zum Server. Danach erhalten Sie ein Angebot mit Preis, bevor Sie etwas beauftragen.
Weiterlesen im Ratgeber: Windows 10 ESU · Windows Server 2016 Supportende · NIS2-Betroffenheit · Cyberversicherung: Das prüfen Versicherer · Microsoft Copilot einführen




