IT für Pflegedienste, Pflegeheime und Tagespflegen in Koblenz und Umgebung: Wir kümmern uns um Rechner, Netzwerk, Microsoft 365, Smartphones, Tablets und die Datensicherung – damit Pflegebüro, Wohnbereich und Tour verlässlich zusammenarbeiten. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihre Einrichtung kennt. Wir helfen per Fernwartung und kommen vorbei, wenn vor Ort etwas zu tun ist. Verständlich erklärt, ohne Fachchinesisch.
In vielen Pflegediensten und Einrichtungen kümmert sich niemand hauptberuflich um die IT – Rechner und Diensthandys laufen neben Dienstplan, Touren und Abrechnung mit. In einer Umfrage der Diakonie unter 494 Pflegeeinrichtungen gab knapp die Hälfte an, mit externen IT-Dienstleistern zusammenzuarbeiten (48 %, Diakonie 2024). Genau diese Arbeit nehmen wir Ihnen ab: Updates, Virenschutz und Datensicherung behalten wir im Blick, Sie kümmern sich um die Menschen, die Sie pflegen.
IT für Pflegedienste: unsere Leistungen im Überblick
- Grundlage
Betreuung & Helpdesk
Ein fester Ansprechpartner für alle IT-Fragen in Pflegebüro, Wohnbereich und auf Tour: Hilfe per Telefon und Fernwartung, vor Ort in Koblenz und Umgebung. Updates und Überwachung laufen im Hintergrund.
IT-Sicherheit
Virenschutz auf jedem Rechner, zentral überwacht mit Bitdefender GravityZone. Wo Ihre IT heute steht, zeigt der IT-Sicherheits-Check – zum Festpreis, mit Bericht in 48 Stunden.
Datensicherung & Notfall
Dokumentation, Dienstpläne, Abrechnung und – wenn sie bei Ihnen läuft – die Datenbank Ihrer Pflegesoftware: gesichert mit Kopie außer Haus, regelmäßig geprüft und mit einem Plan für den Ausfall.
Microsoft 365 & mobile Geräte
E-Mail, Kalender, Teams und Ablage für Büro und Tour. Diensthandys und Tablets verwalten wir mit Microsoft Intune, damit die Daten Ihrer Pflegebedürftigen geschützt sind – auch wenn ein Gerät verloren geht.
Netzwerk, WLAN & Server
WLAN bis in jeden Wohnbereich, eine Internetleitung, auf die Verlass ist, und ein Netzwerk, in dem auch die Technik Ihres TI-Anbieters sicher ihren Platz hat – geplant, eingerichtet und betreut.
Cloud-Lösungen
Server im Rechenzentrum statt im Abstellraum, Cloud-Arbeitsplätze für Verwaltung und Homeoffice und ein E-Mail-Archiv. Für Gesundheitsdaten wählen wir Anbieter mit C5-Testat.
Passend dazu: die Firewall in der Cloud für die Windows-Rechner in Verwaltung und Homeoffice, Webhosting für Ihre Website mit Ihren Stellenangeboten und KI im Unternehmen – Microsoft Copilot mit einer kurzen Einweisung für die Verwaltung.
Vor jedem Auftrag erhalten Sie ein Angebot mit Preis.
Typische Situationen aus dem Pflegealltag
Auf Tour im ambulanten Dienst
Heute oft: Touren, Leistungsnachweise und Absprachen laufen über Diensthandys, die sich mehrere Kolleginnen und Kollegen teilen – oder über private Handys und Messenger. Geht ein Gerät verloren, sind Daten von Pflegebedürftigen mit weg.
- Diensthandys und Tablets verwalten wir mit Microsoft Intune: Geht ein Gerät verloren, entfernen wir die Firmendaten aus der Ferne.
- E-Mail, Kalender und Absprachen im Team laufen über Microsoft 365 statt über private Chats – die Anmeldung schützt ein zweiter Faktor.
- Für die App Ihrer Pflegesoftware stimmen wir uns mit dem Hersteller ab: Versionen, Anmeldung und Updates.
Pflegebüro und Verwaltung
Heute oft: Dienstplan, Abrechnung und Pflegesoftware laufen auf einem älteren Server oder einem einzelnen PC, die Datensicherung hat lange niemand getestet – und für die Telematikinfrastruktur stehen neue Geräte im Netzwerk, für die sich niemand zuständig fühlt.
- Eine geprüfte Datensicherung mit Kopie außer Haus – auch für die Datenbank Ihrer Pflegesoftware, wenn sie bei Ihnen läuft.
- Rechner auf aktuellem Stand mit zentral überwachtem Virenschutz.
- Für die Telematikinfrastruktur bereiten wir Netzwerk und Rechner vor und stimmen uns mit Ihrem TI-Anbieter und dem Hersteller Ihrer Pflegesoftware ab.
Pflegeheim, Wohnbereich und Tagespflege
Heute oft: Das WLAN reicht nicht bis in jeden Wohnbereich, das Tablet für die Dokumentation verliert unterwegs die Verbindung, und Mitarbeiter, Bewohner und Gäste hängen im selben Netz.
- WLAN, das in allen Wohnbereichen und in der Tagespflege zuverlässig funktioniert.
- Getrennte Netze für Mitarbeiter, Bewohner und Gäste.
- Zugänge und Passwörter dokumentiert, damit im Schichtdienst nichts an einer Person hängt.
Warum IT in der Pflege Chefsache ist
- 85 %der befragten Pflegeeinrichtungen nutzen eine elektronische Pflegedokumentation – die häufigste digitale Anwendung.Quelle: Diakonie Deutschland, Umfrage 2024
- 50 %der Pflegeeinrichtungen bundesweit hatten im April 2026 ihre Karte für die Telematikinfrastruktur aktiviert – Pflicht ist die Anbindung seit Juli 2025.Quelle: Senat Berlin, Drucksache 19/25964 (Zahlen der gematik)
- 80 %der 2024 bei der Polizei angezeigten Angriffe, etwa mit Ransomware, richteten sich gegen kleine und mittlere Unternehmen.Quelle: BSI-Lagebericht 2025
Dazu kommt der Personalmangel: Bis 2049 werden laut Statistischem Bundesamt voraussichtlich mindestens 280.000 zusätzliche Pflegekräfte gebraucht (Destatis 2024). Zeit für die Digitalisierung im Pflegedienst bleibt da kaum. Deshalb fangen wir mit dem Wichtigsten an: aktuelle Updates, Virenschutz, sichere Anmeldungen und eine Datensicherung, die sich zurückspielen lässt.
IT-Schnelltest für Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen
Acht Fragen, zwei Minuten: Wo steht die IT in Ihrem Pflegedienst oder Ihrer Einrichtung? Am Ende sehen Sie, was gut geregelt ist und was Sie als Nächstes angehen sollten – mit dieser Liste starten wir gern ins Erstgespräch.
Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser – es wird nichts gesendet oder gespeichert.
8 Fragen
So wird ausgewertet: Jedes „Ja“ zählt einen Punkt. Gut aufgestellt: 7 bis 8 Punkte · Lücken vorhanden: 4 bis 6 Punkte · Handlungsbedarf: 0 bis 3 Punkte. Eine Selbsteinschätzung zur Orientierung – sie ersetzt keine Prüfung.
Ihre Antworten werden nicht übertragen. Im Erstgespräch können Sie uns Ihr Ergebnis einfach nennen.
So arbeiten wir zusammen
Erstgespräch
Am Telefon, per Video oder bei Ihnen in der Einrichtung: Wie arbeiten Sie, welche Geräte und Programme nutzen Sie, wo hakt es?
erster SchrittBestandsaufnahme und Angebot
Wir erfassen Rechner, Server, Netzwerk, Smartphones und Tablets, Datensicherung und Pflegesoftware. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot – den Preis kennen Sie, bevor Sie etwas beauftragen.
Preis vorher bekanntEinrichtung
Wir setzen um, was vereinbart ist: Sicherheit, Datensicherung, Microsoft 365, Geräte. Umstellungen planen wir mit Ihrer Pflegedienstleitung so, dass die Versorgung weiterläuft. Ihr Team bekommt eine kurze Einweisung.
kurze EinweisungLaufende Betreuung
Updates, Überwachung und Datensicherung laufen im Hintergrund. Bei Fragen erreichen Sie Ihren festen Ansprechpartner – per Telefon, Fernwartung oder vor Ort.
fester Ansprechpartner
Diese Termine betreffen viele Einrichtungen
Am 13. Oktober 2026 endet das erste Jahr der kostenpflichtigen Sicherheitsupdates für Windows 10 – das zweite kostet doppelt so viel. Am selben Tag bekommt Office 2021 die letzten Updates. Windows Server 2016 folgt am 12. Januar 2027 – läuft Ihre Pflegesoftware noch darauf, braucht es jetzt einen Plan. Und an die Telematikinfrastruktur müssen Pflegeeinrichtungen schon seit Juli 2025 angebunden sein. Im Erstgespräch klären wir, was davon Ihre Einrichtung betrifft.
Termine im Blick
| Datum | Thema | Was das für Sie heißt |
|---|---|---|
| seit 01.07.2025 | Anbindung an die Telematikinfrastruktur | Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen müssen angebunden sein. Die Technik richtet Ihr TI-Anbieter ein – wir bereiten Netzwerk und Rechner vor. |
| seit 14.07.2026 | SQL Server 2016 ohne Support | Läuft die Datenbank Ihrer Pflegesoftware darauf? Beim Hersteller nach der unterstützten Version fragen. |
| 13.10.2026 | Windows 10 (Ende von ESU-Jahr 1) und Office 2021 | Das zweite Update-Jahr für Windows 10 kostet doppelt so viel; Office 2021 bekommt keine Updates mehr. |
| 12.01.2027 | Windows Server 2016 | Keine Sicherheitsupdates mehr – neuer Server, Server im Rechenzentrum oder Cloud-Arbeitsplatz, abgestimmt mit dem Hersteller Ihrer Pflegesoftware. |
| bis 31.12.2030 | Zuschuss für Digitalisierung (§ 8 Abs. 8 SGB XI) | Zugelassene Pflegeeinrichtungen bekommen einmalig bis zu 40 % der Kosten erstattet, höchstens 12.000 € – Antrag bei der Pflegekasse. |
Mehr dazu im Ratgeber: Windows 10 ESU und Windows Server 2016 Supportende.
Unternehmen aus der Pflege, die wir betreuen
Diese Unternehmen aus der Pflege und der Personaldienstleistung betreuen wir bei ihrer IT.
IT für die Pflege in Koblenz und Umgebung
Ihre Rechner, Ihr WLAN und Ihre Diensthandys sind dort, wo gepflegt wird – im Pflegebüro, im Wohnbereich und auf Tour. Deshalb betreuen wir als IT-Dienstleister für die Pflege ambulante Dienste und Einrichtungen in Koblenz, Neuwied, Andernach und Umgebung per Fernwartung und kommen vorbei, wenn vor Ort etwas zu tun ist. Ihr fester Ansprechpartner ist Artur Hipke, Inhaber von Dare Solutions – statt einer Hotline mit wechselnden Gesprächspartnern.
Häufige Fragen aus der Pflege
Was kostet IT-Betreuung für einen Pflegedienst oder ein Pflegeheim?
Das hängt davon ab, wie viele Rechner, Diensthandys, Tablets und Server Sie haben und was dazugehören soll – etwa Datensicherung oder Microsoft 365. Im Erstgespräch klären wir, was Ihre Einrichtung braucht. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot: Sie kennen den Preis, bevor Sie etwas beauftragen.
Richten Sie auch unsere Telematikinfrastruktur ein?
Nein. Konnektor oder TI-Gateway, Kartenterminals, die Karten und den E-Mail-Dienst KIM richtet der Anbieter Ihrer Pflegesoftware oder Ihr TI-Anbieter ein. Wir kümmern uns um die IT drumherum: Netzwerk und Internetleitung, Rechner, Smartphones und Tablets, Datensicherung und Microsoft 365 – und stimmen uns mit Ihrem TI-Anbieter und dem Hersteller Ihrer Pflegesoftware ab. Alle Beteiligten an einen Tisch zu holen, empfiehlt auch der Leitfaden des GKV-Spitzenverbands zur TI-Einbindung. Angebunden sein müssen ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen seit dem 1. Juli 2025 (§ 341 Abs. 8 SGB V). Ausstattung und Betrieb erstatten die Pflegekassen zugelassenen Einrichtungen über eine monatliche TI-Pauschale (§ 106b SGB XI).
Wie schützen Sie Diensthandys und Tablets auf Tour?
Mit Microsoft Intune, das in Microsoft 365 Business Premium enthalten ist (Microsoft). Firmengeräte verwalten wir zentral – mit Bildschirmsperre, Updates und den Apps, die Ihr Team braucht. Geht ein Gerät verloren, entfernen wir die Firmendaten aus der Ferne: bei Firmengeräten das ganze Gerät, bei privaten Handys nur die Firmen-Apps. Für die App Ihrer Pflegesoftware stimmen wir uns mit dem Hersteller ab. Mehr dazu auf unserer Seite Microsoft 365 für Unternehmen.
Unsere Pflegesoftware läuft auf einem älteren Server. Was ist zu tun?
Schauen Sie zuerst auf die Version: Windows Server 2016 bekommt nach dem 12. Januar 2027 keine Sicherheitsupdates mehr (Microsoft), der Datenbank-Server SQL Server 2016 schon seit Juli 2026 nicht mehr. Wir klären mit dem Hersteller Ihrer Pflegesoftware, welche Versionen er unterstützt, und planen den Umzug: auf einen neuen Server in der Einrichtung, einen Server im Rechenzentrum oder einen Cloud-Arbeitsplatz. Die Umstellung planen wir so, dass Dokumentation und Versorgung weiterlaufen.
Dürfen Daten unserer Pflegebedürftigen in die Cloud?
Ja, unter Bedingungen. Gesundheitsdaten gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonders geschützten Daten. Für Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenversicherung – dazu können ambulante Dienste gehören, die häusliche Krankenpflege erbringen – verlangt § 393 SGB V für die Cloud unter anderem eine Verarbeitung in Deutschland, der EU oder einem gleichgestellten Staat und ein aktuelles C5-Testat des Anbieters oder einen gleichwertigen Nachweis. Für Gesundheitsdaten wählen wir Anbieter mit diesen Nachweisen – Microsoft Azure und Microsoft 365 haben etwa C5-Prüfberichte – und legen Ihnen die Unterlagen vor. Ob die Regel für Ihre Einrichtung gilt und wie Sie Ihre Daten einstufen, klären Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Was gilt für Schweigepflicht und Datenschutz, wenn Sie auf unsere Systeme zugreifen?
Pflegefachpersonen üben einen Heilberuf aus und unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Wer Dienstleister an geschützte Daten heranlässt, muss dafür sorgen, dass sie zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Deshalb unterschreiben wir eine Verschwiegenheitsverpflichtung und schließen mit Ihnen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach DSGVO. Auf Ihre Systeme greifen wir nur nach Ihrer Freigabe zu. Die rechtliche Bewertung bleibt bei Ihrer Einrichtung und Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Gibt es Förderung für die Digitalisierung in der Pflege?
Ja. Die Pflegekassen bezuschussen nach § 8 Abs. 8 SGB XI digitale und technische Ausrüstung zugelassener Pflegeeinrichtungen einmalig mit bis zu 40 % der Kosten, höchstens 12.000 € je Einrichtung. Laut Orientierungshilfe von Bundesgesundheitsministerium und Verbänden zählen dazu etwa Hardware, Software-Lizenzen, IT- und Cybersicherheit sowie WLAN, wenn es zum Beispiel für Tablets mit Pflegedokumentation gebraucht wird. Laufende Wartung und Service sind ausgeschlossen. Anträge sind bis zum 31. Dezember 2030 möglich, auch für mehrere Anschaffungen nacheinander. Ob Ihre Anschaffung gefördert wird, entscheidet Ihre Pflegekasse – wir liefern Angebot und Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Positionen.
Betrifft uns NIS2?
In der Regel nicht direkt. Das NIS2-Umsetzungsgesetz erfasst im Gesundheitswesen Gesundheitsdienstleister ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz und Bilanzsumme (§ 28 BSIG). Einrichtungen der Langzeitpflege zählen laut Gesetzesbegründung nicht dazu (Bundestags-Drucksache 21/1501). Gehören zu Ihrem Träger weitere Bereiche, etwa ein Krankenhaus, kann das anders aussehen – das zeigt die Betroffenheitsprüfung des BSI. Die Einstufung nehmen wir nicht vor. Die Grundlagen – Updates, Virenschutz, Datensicherung und sichere Anmeldung – brauchen Sie ohnehin. Mehr im Ratgeber NIS2-Betroffenheit.
Wir sind Personaldienstleister in der Pflege. Passt das auch zu uns?
Ja. Wenn Ihre Mitarbeiter in wechselnden Einrichtungen arbeiten, brauchen Disposition und Verwaltung eine IT, die einfach läuft: Rechner, Microsoft 365, Diensthandys und eine Datensicherung für Personal- und Einsatzdaten. Das betreuen wir – mit festem Ansprechpartner. Den Zuschuss nach § 8 Abs. 8 SGB XI gibt es allerdings nur für zugelassene Pflegeeinrichtungen.
Wie bringen Sie unser Team auf den neuen Stand?
Mit einer kurzen Einweisung, wenn wir etwas Neues einrichten – zum Beispiel Microsoft 365, die Anmeldung mit zweitem Faktor oder neue Diensthandys. Den Termin stimmen wir mit Ihrem Dienstplan ab. Danach beantworten wir Fragen im Alltag am Telefon oder per Fernwartung.
IT, auf die sich Ihr Team verlassen kann
Im Erstgespräch klären wir, wo Ihre Einrichtung steht und was als Nächstes ansteht – von der Datensicherung bis zu den Tablets auf Tour. Danach erhalten Sie ein Angebot mit Preis, bevor Sie etwas beauftragen.
Weiterlesen im Ratgeber: Windows 10 ESU · Windows Server 2016 Supportende · NIS2-Betroffenheit · Cyberversicherung: Das prüfen Versicherer

